Niederlassung und Anstellung

Die Möglichkeiten, an der vertragsärztlichen Versorgung teilzunehmen, sind vielfältiger als je zuvor. Von der eigenen Zulassung über die Anstellung bis hin zur Gründung von Zweigpraxen ist mittlerweile fast alles möglich. Hier erhalten Sie sowohl einen Überblick mit kompetenten Ansprechpartnern als auch detaillierte Hintergrundinformationen.

Ambulante spezialfachärztliche Versorgung

Der Gesetzgeber hat mit der Neufassung des § 116b SGB V einen neuen, sektorübergreifenden Versorgungsbereich – die ambulante spezialfachärztliche Versorgung (ASV) – geschaffen. An der vertragsärztlichen Versorgung teilnehmende Leistungserbringer und zugelassene Krankenhäuser sind berechtigt, Leistungen der ASV zu erbringen, wenn sie die hierfür jeweils maßgeblichen Anforderungen und Voraussetzungen erfüllen. Dabei setzt die Teilnahme an der ASV die Zusammenarbeit in einem interdisziplinären Team voraus. Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) definiert in Richtlinien einheitliche Rahmenbedingungen für den Versorgungsbereich ASV. Die ASV-Richtlinie gibt den formalen Rahmen vor und regelt die Anforderungen und Voraussetzungen für die Diagnostik und Behandlung von seltenen und schweren Erkrankungen.
Dazu gehören:

  • Erkrankungen mit besonderen Krankheitsverläufen,
  • seltene Erkrankungen und Erkrankungszustände mit geringen Fallzahlen,
  • hochspezialisierte Leistungen.

Für folgende Leistungsbereiche liegen bisher die erkrankungsspezifischen ASV-Anforderungen vor:

  • ausgewählte seltene Lebererkrankungen,
  • gastrointestinale Tumoren und Tumoren der Bauchhöhle,
  • gynäkologische Tumoren,
  • Hauttumore,
  • Hämophilie,
  • Kopf- oder Halstumoren,
  • Marfan-Syndrom,
  • Morbus Wilson,
  • Mukoviszidose,
  • neuromuskuläre Erkrankungen,
  • pulmonale Hypertonie,
  • rheumatologische Erkrankungen bei Erwachsenen,
  • rheumatologische Erkrankungen bei Kindern und Jugendlichen,
  • urologische Tumoren,
  • Sarkoidose,
  • Tuberkulose und atypische Mykobakteriose,
  • Tumoren der Lunge und des Thorax.

Die Teilnahme an der ASV muss beim Erweiterten Landesausschuss Mecklenburg-Vorpommern angezeigt werden. Die Mitglieder des Erweiterten Landesausschusses (Ärzte, Krankenkassen und Krankenhausgesellschaft M-V) haben dazu entsprechende Formulare und allgemeine Hinweise für das Anzeigeverfahren vorbereitet und abgestimmt. Bitte verwenden Sie ausschließlich diese Anzeigeformulare und füllen sie vollständig aus. Ebenso müssen alle notwendigen Nachweise vollständig beigefügt werden. Ihre Anzeige richten Sie bitte an:

Erweiterter Landesausschuss Mecklenburg-Vorpommern
Geschäftsstelle im Hause der KVMV
Neumühler Straße 22
19057 Schwerin

Der Erweiterte Landesausschuss prüft, ob die Teams die Qualifikationsvoraussetzungen erfüllen und ob die organisatorischen und infrastrukturellen Anforderungen gegeben sind.

Weitere Informationen

Formulare für Anzeige zur Teilnahme an der ambulanten spezialfachärztlichen Versorgung (ASV) gemäß § 116b SGB V

Achtung: Die oberen Formulare sind in jedem Fall einer Anzeige auszufüllen!

Spezielle Zusatzformulare bei verschiedenen Erkrankungen