Der Gesetzgeber hat mit der Neufassung des § 116b SGB V einen neuen, sektorübergreifenden Versorgungsbereich – die ambulante spezialfachärztliche Versorgung (ASV) – geschaffen. An der vertragsärztlichen Versorgung teilnehmende Leistungserbringer und zugelassene Krankenhäuser sind berechtigt, Leistungen der ASV zu erbringen, wenn sie die hierfür jeweils maßgeblichen Anforderungen und Voraussetzungen erfüllen. Dabei setzt die Teilnahme an der ASV die Zusammenarbeit in einem interdisziplinären Team voraus. Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) definiert in Richtlinien einheitliche Rahmenbedingungen für den Versorgungsbereich ASV. Die ASV-Richtlinie gibt den formalen Rahmen vor und regelt die Anforderungen und Voraussetzungen für die Diagnostik und Behandlung von seltenen und schweren Erkrankungen.
Dazu gehören:
Für folgende Leistungsbereiche liegen bisher die erkrankungsspezifischen ASV-Anforderungen vor:
Die Teilnahme an der ASV muss beim Erweiterten Landesausschuss Mecklenburg-Vorpommern angezeigt werden. Die Mitglieder des Erweiterten Landesausschusses (Ärzte, Krankenkassen und Krankenhausgesellschaft M-V) haben dazu entsprechende Formulare und allgemeine Hinweise für das Anzeigeverfahren vorbereitet und abgestimmt. Bitte verwenden Sie ausschließlich diese Anzeigeformulare und füllen sie vollständig aus. Ebenso müssen alle notwendigen Nachweise vollständig beigefügt werden. Ihre Anzeige richten Sie bitte an:
Erweiterter Landesausschuss Mecklenburg-Vorpommern
Geschäftsstelle im Hause der KVMV
Neumühler Straße 22
19057 Schwerin
Der Erweiterte Landesausschuss prüft, ob die Teams die Qualifikationsvoraussetzungen erfüllen und ob die organisatorischen und infrastrukturellen Anforderungen gegeben sind.
Achtung: Die oberen Formulare sind in jedem Fall einer Anzeige auszufüllen!