Niederlassung und Anstellung

Die Möglichkeiten, an der vertragsärztlichen Versorgung teilzunehmen, sind vielfältiger als je zuvor. Von der eigenen Zulassung über die Anstellung bis hin zur Gründung von Zweigpraxen ist mittlerweile fast alles möglich. Hier erhalten Sie sowohl einen Überblick mit kompetenten Ansprechpartnern als auch detaillierte Hintergrundinformationen.

Ärztlicher Bereitschaftsdienst in Mecklenburg-Vorpommern

Arzttasche

Damit Patienten in dringenden Fällen außerhalb der Sprechstundenzeiten ausreichend ambulant versorgt werden können, hat die KVMV der gesetzlichen Vorgabe entsprechend den organisierten ärztlichen Bereitschaftsdienst eingerichtet. An diesem nehmen generell alle Ärzte und Einrichtungen der vertragsärztlichen Versorgung in Mecklenburg-Vorpommern teil.

Sie möchten von einer attraktiven Honorierung des ärztlichen Bereitschaftsdienstes profitieren und freiwillig daran teilnehmen? Hier finden Sie die Voraussetzungen, die an eine Teilnahme geknüpft sind.

Freiwillige Teilnahme am ärztlichen Bereitschaftsdienst

Darüber hinaus können weitere Ärzte freiwillig am organisierten ärztlichen Bereitschaftsdienst teilnehmen. Diese Möglichkeit besteht insbesondere dann für Sie, wenn Sie einer der nachfolgenden Gruppen angehören:

  • Krankenhausfachärzte
  • Ärzte im Ruhestand
  • Ärzte des öffentlichen Gesundheitsdienstes
  • Ärzte anderer Verwaltungen – z.B. des Medizinischen Dienstes der Krankenkassen (MDK)
  • Ärzte aus Wirtschaftsunternehmen und Betrieben, soweit sie dort Patienten behandeln oder ständig ärztliche Kenntnisse und Erfahrungen anwenden

 Die Teilnahme ist mit Einverständnis der KVMV möglich. Ärzte, die freiwillig am ärztlichen Bereitschaftsdienst teilnehmen, müssen entsprechende Unterlagen nachweisen und erhalten eine eigene Betriebsstättennummer (BSNR) dafür. Sie haben die gleichen Rechte und Pflichten wie die durch die Bereitschaftsdienstordnung verpflichteten Ärzte.

Teilnahme von Ärzten ohne abgeschlossene Facharztweiterbildung

Die Teilnahme am ärztlichen Bereitschaftsdienst ist grundsätzlich Ärzten vorbehalten, die ihre Facharztweiterbildung abgeschlossen haben. Andere Ärzte können nur dann am Bereitschaftsdienst teilnehmen, wenn ihnen zuvor eine entsprechende Genehmigung des Vorstandes der KVMV erteilt wurde. Hierfür müssen sie unter anderem über eine durchgängige ärztliche Tätigkeit von mindestens drei Jahren verfügen, die überwiegend in der ambulanten vertragsärztlichen Versorgung erfolgt sein muss.

BD-Online: Dienstplanungssoftware für den ärztlichen Bereitschaftsdienst

Die webbasierte Software BD-Online steht allen am Bereitschaftsdienst teilnehmenden Ärzten in MV zur Verfügung und ermöglicht die eigenständige Belegung von Diensten in allen Dienstformen. Mehr lesen...

Bereitschaftsdienstpraxen an Krankenhäusern in Mecklenburg-Vorpommern

Zur Entlastung der niedergelassenen Ärzte haben die Bereitschaftsdienstausschüsse der Kreisstellen an verschiedenen Standorten bereits Bereitschaftsdienstpraxen an Krankenhäusern eingerichtet. Diese sind zu den Zeiten des organisierten ärztlichen Bereitschaftsdienstes mit einem Arzt besetzt.

Grenzen des Bereitschaftsdienstes

Patienten suchen den ärztlichen Bereitschaftsdienst außerhalb der Sprechstundenzeiten auf, wenn es sich um eine nicht lebensbedrohliche Erkrankung handelt, mit der sie normalerweise einen niedergelassenen Arzt in der Praxis aufsuchen würden, die Behandlung aber aus medizinischen Gründen nicht bis zum nächsten Tag warten kann.

In diesem Fall erreichen sie den allgemeinärztlichen Bereitschaftsdienst über die bundeseinheitliche Rufnummer 116117, von der aus sie direkt mit dem diensthabenden Bereitschaftsarzt oder vorübergehend mit einem Mitarbeiter in der Telefonzentrale verbunden werden. Die richtige Zuordnung des Patienten wird durch eine Postleitzahlabfrage oder Vorwahlerkennung gesichert.
Je nach medizinischer Notwendigkeit erhalten die Patienten eine telefonische Beratung, einen Termin beim Arzt oder einen Hausbesuch. Handelt es sich um einen Notfall, werden sie an die Rettungsleitstelle weitergeleitet – denn der ärztliche Bereitschaftsdienst schließt die notärztliche Versorgung im Rahmen des Rettungsdienstes nicht mit ein.

Anmeldung zum ärztlichen Bereitschaftsdienst

Wenn Sie sich freiwillig für den ärztlichen Bereitschaftsdienst melden wollen, senden wir Ihnen auf Anfrage einen Antrag für die Teilnahme zu. Den ausgefüllten Antrag reichen Sie bitte zusammen mit einer beglaubigten Kopie Ihrer Approbationsurkunde und Facharztanerkennung oder den Nachweisen über Ihre klinische Tätigkeit sowie dem Nachweis einer aktuellen Berufshaftpflichtversicherung bei uns ein. Liegen alle Nachweise vor, kann die Teilnahme am Bereitschaftsdienst genehmigt und eine BSNR erteilt werden. Wir setzen uns daraufhin mit der Kreisstelle in Mecklenburg-Vorpommern in Verbindung, in deren Bereitschaftsdienstbereich Sie Ihren Dienst absolvieren möchten.

Weitere Informationen

Die technische und organisatorische Durchführung des ärztlichen Bereitschaftsdienstes erfolgt durch die KVMV beziehungsweise die jeweiligen Kreisstellen. Die Details sind in der Bereitschaftsdienstordnung geregelt.

Die KVMV veranstaltet regelmäßig eine Fortbildung für den ärztlichen Bereitschaftsdienst. Die Termine der nächsten Veranstaltungsreihe werden rechtzeitig auf der Internetseite und im Journal der KVMV angekündigt.

Informationen zur Honorierung des ärztlichen Bereitschaftsdienstes (Stundenpauschale, GOP, Fahrdienst) entnehmen Sie bitte der Rubrik Abrechnung.

Nützliche Links

Materialien zum Herunterladen

ANSPRECHPARTNER

Abteilung Sicherstellung

Diana Müller
Tel.: 0385.7431 179
E-Mail: bereitschaftsdienst@kvmv.de