Nächste Sitzung: 04.05.2022
Gruppe: Ärzte
Abgabefrist für Antragsunterlagen: 30.03.2022
Achtung: Der Landesausschuss der Ärzte und Krankenkassen M-V hat in seiner Sitzung am 6. April 2022 erneut die Feststellung nach § 103 Abs. 1 SGB V bezüglich der Über- schreitung des allgemeinen bedarfsgerechten Versorgungs- grades um 40 Prozent getroffen. Die betreffenden Fachgebiete und Planungsbereiche sind mit einem roten Kreuz (x) gekennzeichnet.
Weitere Zulassungsmöglichkeiten finden Sie in der ausführlichen Übersicht zum aktuellen Stand der Bedarfsplanung: