Nächste Sitzung: 25.09.2024
Gruppe: Ärzte
Abgabefrist für Antragsunterlagen: 21.08.2024
Achtung: Der Landesausschuss Ärzte und Krankenkassen M-V hat in seiner Sitzung am 24. April 2024 erneut die Feststellung nach § 103 Abs. 1 SGB V bezüglich der Überschreitung des allgemeinen bedarfsgerechten Versorgungsgrades um 40 Prozentpunkte getroffen. Die betreffenden Fachgebiete und Planungsbereiche sind mit einem roten Kreuz (x) gekennzeichnet.
Weitere Zulassungsmöglichkeiten finden Sie in der ausführlichen Übersicht zum aktuellen Stand der Bedarfsplanung: