Nächste Sitzung: 22.03.2023
Gruppe: Ärzte
Abgabefrist für Antragsunterlagen: 15.02.2023
Achtung: Der Landesausschuss der Ärzte und Krankenkassen M-V hat in seiner Sitzung am 2. November 2022 erneut die Feststellung nach § 103 Abs. 1 SGB V bezüglich der Überschreitung des allgemeinen bedarfsgerechten Versorgungs- grades um 40 Prozent getroffen. Die betreffenden Fachgebiete und Planungsbereiche sind mit einem roten Kreuz (x) gekennzeichnet.
Weitere Zulassungsmöglichkeiten finden Sie in der ausführlichen Übersicht zum aktuellen Stand der Bedarfsplanung: