Nächste Sitzung: 16.12.2020
Gruppe: Ärzte
Abgabefrist für Antragsunterlagen: 11.11.2020
Achtung: Der Landesausschuss der Ärzte und Krankenkassen M-V hat im schriftlichen Umlaufverfahren am 17. Juli 2020 erneut die Feststellung nach § 103 Abs. 1 SGB V bezüglichbezüglich der Überschreitung des allgemeinen bedarfsgerechten Versorgungsgrads um 40 Prozent getroffen. Die betreffenden Fachgebiete und Planungsbereiche sind mit einem roten Kreuz (x) gekennzeichnet.
Weitere Zulassungsmöglichkeiten finden Sie in der ausführlichen Übersicht zum aktuellen Stand der Bedarfsplanung: