Niederlassung und Anstellung

Die Möglichkeiten, an der vertragsärztlichen Versorgung teilzunehmen, sind vielfältiger als je zuvor. Von der eigenen Zulassung über die Anstellung bis hin zur Gründung von Zweigpraxen ist mittlerweile fast alles möglich. Hier erhalten Sie sowohl einen Überblick mit kompetenten Ansprechpartnern als auch detaillierte Hintergrundinformationen.

Aktuelle Zulassungsmöglichkeiten

Sitzung Zulassungsausschuss

Nächste Sitzung: 25.09.2024
Gruppe: Ärzte
Abgabefrist für Antragsunterlagen: 21.08.2024

Übersichten aus den Beschlüsse des Landesausschusses der Ärzte und Kranken- kassen M-V aus der Sitzung vom 24. April 2024

Achtung: Der Landesausschuss Ärzte und Krankenkassen M-V hat in seiner Sitzung am 24. April 2024 erneut die  Feststellung nach § 103 Abs. 1 SGB V bezüglich der Überschreitung des allgemeinen bedarfsgerechten Versorgungsgrades um 40 Prozentpunkte getroffen. Die betreffenden Fachgebiete und Planungsbereiche sind mit einem roten Kreuz (x) gekennzeichnet.

Weitere Zulassungsmöglichkeiten finden Sie in der ausführlichen Übersicht zum aktuellen Stand der Bedarfsplanung:

Stand Arztzahlen: 28.03.2024; Stand Einwohner: 31.12.2022