Nächste Sitzung: 14.04.2021
Gruppe: Ärzte und Psychotherapeuten
Abgabefrist für Antragsunterlagen: 10.03.2021
Achtung: Der Landesausschuss der Ärzte und Krankenkassen M-V hat im schriftlichen Umlaufverfahren am 6. Januar 2021 erneut die Feststellung nach § 103 Abs. 1 SGB V bezüglichbezüglich der Überschreitung des allgemeinen bedarfsgerechten Versorgungsgrads um 40 Prozent getroffen. Die betreffenden Fachgebiete und Planungsbereiche sind mit einem roten Kreuz (x) gekennzeichnet.
Weitere Zulassungsmöglichkeiten finden Sie in der ausführlichen Übersicht zum aktuellen Stand der Bedarfsplanung: