Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat mit Wirkung zum 14. Juni 2013 einen Beschluss über die Verordnungsfähigkeit von Stimulantien für Erwachsene gefasst.
In der geänderten Nummer 44 der Anlage III ist somit nun der Einsatz von Stimulantien
mit hyperkinetischer Störung bzw. Aufmerksamkeitsdefizit/Hyperaktivität (ADS/ADHS) geregelt.
Entsprechend der neuen Regelung für Erwachsene muss unter anderem
Die Arzneimittel dürfen nur von Spezialisten für Verhaltensstörungen bei Erwachsenen verordnet werden.
Diese sind:
Hausärzte können in Ausnahmefällen Folgeverordnungen vornehmen, wenn gewährleistet ist, dass die Aufsicht durch einen Spezialisten für Verhaltensstörungen erfolgt.
In therapeutisch begründeten Fällen können bei fortgesetzter Behandlung in einer Übergangsphase bis maximal zur Vollendung des 21. Lebensjahres Verordnungen auch von Spezialisten für Verhaltensstörungen bei Kindern und Jugendlichen vorgenommen werden.
Weitere Anforderungen, die bei einer Therapie mit Stimulantien zu beachten sind, können nachgelesen werden unter:
http://www.g-ba.de/informationen/beschluesse/1677/.
MB