Medizinische Beratung

Die Medizinische Beratung der KVMV berät Ärzte leitliniengerecht zu medizinischen, pharma- kologischen, wissenschaftlichen und verordnungsrelevanten Themen der ärztlichen Tätigkeit. Im Mittelpunkt steht die Verordnung von Leistungen zu Lasten der GKV entsprechend der gesetz- lichen Regelungen. Die Beratung der Verwaltung und des KV-Vorstandes, Gremienarbeit, Ent- wicklung von Arbeitshilfen und Öffentlichkeitsarbeit sind weitere Schwerpunkte der Abteilung.

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Rehasport und Funktionstraining

Erläuterungen zur Rahmenvereinbarung über den Rehabilitationssport und das Funktionstraining

Rehasport und Funktionstraining kommen für behinderte und von einer Behinderung bedrohte Menschen in Betracht. Ziel des Rehasports ist es insbesondere, die Ausdauer und Kraft des Versicherten zu stärken und die Koordination und Flexibilität zu verbessern. Durch das Funktionstraining sollen Menschen mit Behinderung und von Behinderung bedrohte Menschen möglichst dauerhaft in die Gesellschaft und das Arbeitsleben integriert werden.

Neue Rahmenvereinbarung ab 1. Januar 2022

Mit Wirkung zum 1. Januar 2022 wurde auf der Bundesebene eine neue Rahmenvereinbarung über den Rehabilitationssport und das Funktionstraining geschlossen. Die bisherige Rahmenvereinbarung von 2011 wurde somit abgelöst.

Geändertes Formular Muster 56 ab 1. Januar 2023

Aufgrund der Änderungen in der Rahmenvereinbarung wird das Formular für die Verordnung von Rehasport und Funktionstraining (Muster 56) zum 1. Januar 2023 per Stichtagsregelung angepasst. Die Neufassung bringt einige Weiterentwicklungen mit sich. Hervorzuheben ist die Leistungsgestaltung im Herzsport. In Absprache mit dem Übungsleitung und den Teilnehmenden ist eine ständige Anwesenheit eines Arztes bei Herzsportgruppen nicht immer zwingend erforderlich. Zudem wurde die Liste der Krankheiten, bei denen Rehabilitationssport verordnet werden kann, erweitert.

Antrag auf Kostenübernahme für Rehabilitationssport/für Funktionstraining

Hier finden Sie die Vorder- und Rückseite des Musters 56. Die relevanten Änderungen sind markiert.

NEU

  • Angabe der verordnungsrelevanten Diagnose/Nebendiagnose als ICD-10-GM
  • Verordnungssoftware übernimmt ICD-10-Klartext in das Diagnose-Feld

NEU

  • Ankreuzfeld zur Kennzeichnung eines erhöhten Teilhabebedarfs z.B. bei Blindheit, Doppelamputation, Lähmung oder Hirnverletzung
  • Angebot spezifischer Übungsgruppen mit weniger Teilnehmern
  • Umbenennung in „Ausdauer- und Kraftausdauerübungen“, um ein größeres Leistungsspektrum zu ermöglichen (früher „Leichtathletik“)

NEU

  • Ergänzung der Liste der Krankheiten mit potentiell erweitertem Leistungsbedarf für die Verordnung von Rehabilitationssport

NEU

  • Liste der Krankheiten ist nicht mehr abschließend (siehe Angaben verordnungsrelevante Diagnose(n) und Angaben zur Schwere der Beeinträchtigung)

ANGEPASST

  • optisch eindeutigere Gliederung von Erst- und Folgeverordnung

NEU

  • Herzinsuffizienzgruppen – für Patienten, bei denen bereits geringe körperliche Belastungen zu Erschöpfung, Herzrhythmusstörungen, Luftnot oder Angina pectoris führen können
  • ständige Anwesenheit eines Arztes erforderlich

NEU

  • Angabe der empfohlenen Anzahl an Übungseinheiten pro Woche erfolgt getrennt nach Rehabilitationssport und Funktionstraining
  • Begründung erforderlich, wenn drei Übungseinheiten pro Woche verordnet werden sollen
  • Kombination aus Trocken- und Wassergymnastik möglich

NEU

  • Feld zur Angabe der Übungseinheiten bei Abweichung von den Richtwerten neu verortet
  • Angabe abweichender Anzahl von Übungseinheiten bei Rehabilitationssport/Funktionstraining möglich