Medizinische Beratung

Die Medizinische Beratung der KVMV berät Ärzte leitliniengerecht zu medizinischen, pharma- kologischen, wissenschaftlichen und verordnungsrelevanten Themen der ärztlichen Tätigkeit. Im Mittelpunkt steht die Verordnung von Leistungen zu Lasten der GKV entsprechend der gesetz- lichen Regelungen. Die Beratung der Verwaltung und des KV-Vorstandes, Gremienarbeit, Ent- wicklung von Arbeitshilfen und Öffentlichkeitsarbeit sind weitere Schwerpunkte der Abteilung.

(c) KVMV

Arzneimittel

21.03.2024 | Arzneimittel
Schutzimpfung gegen Denguefieber ist Kassenleistung

Seit dem 14. März 2024 sind Impfungen gegen Denguefieber Leistungspflicht der Kassen. Für die Immunisierung ist nur der Impfstoff Qdenga® auf dem deutschen Markt verfügbar. Mehr lesen...

01.02.2024 | Arzneimittel
Nirsevimab (Beyfortus®) zur Prophylaxe schwerer Erkrankungen durch RSV-Infektion verordnungsfähig

Seit dem 18. Januar 2024 ist der Wirkstoff Nirsevimab (Beyfortus®) zur Prävention von schweren Erkrankungen, die durch das Respiratorische-Synzytial-Virus (RSV) hervorgerufen werden, verordnungsfähig. Mehr lesen...

29.01.2024 | Arzneimittel
Verordnungsfähigkeit für Calciumverbindungen und Vitamin D aktualisiert

Eine neue Formulierung in der Arzeimittel-Richtlinie stellt nun klar, dass Calciumverbindungen und Vitamin D ebenso bei der Behandlung mit Denosumab, Romosozumab oder Parathormonrezeptor-Agonisten (z.B. Teriparatid) verordnungsfähig sind. Mehr lesen...

25.01.2024 | Arzneimittel
Apexxnar® ist ab dem 13. Januar 2024 Kassenleistung

Gemäß den Empfehlungen der STIKO kann der 20-valente Polysaccharid-Konjugat-Impfstoff (PCV20, Apexxnar®) ab dem 13. Januar 2024 zu Lasten der Gesetzlichen Krankenversicherung verordnet und über Sprechstundenbedarf bezogen werden. Mehr lesen...

15.01.2024 | Arzneimittel
Lieferengpässe bei Metronidazol-Tabletten

Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) informiert über eine kritische Verfügbarkeit metronidazolhaltiger Tabletten. Als Grund werden Qualitätsprobleme und eine verzögerte Bereitstellung von Neuware genannt. Mehr lesen...

04.10.2023 | Arzneimittel
Lieferengpässe bei GLP-1-Rezeptor-Agonisten halten weiter an

Aktuell ist eine bedarfsdeckende, kontinuierliche Verfügbarkeit von Trulicity® (Dulaglutid) und Ozempic® (Semaglutid) nach wie vor nicht gewährleistet. Mehr lesen...

31.08.2023 | Arzneimittel
Hydromorphon Aristo long® – Prüfanträge zum richtigen Dosierungsintervall

Hydromorphonhaltige Retardpräparate stehen erneut im Fokus der Prüfabteilungen von Krankenkassen. Aktuell wurde Hydromorphon aristo long® geprüft. Mehr lesen...

09.08.2023 | Arzneimittel
Verordnungsrelevante Änderungen durch das ALBVVG

Verordnungsrelevante Änderungen durch das Gesetz zur Bekämpfung von Lieferengpässen (ALBVVG) sind am 27. Juli 2023 in Kraft getreten. Mehr lesen...

1. Allgemeine praxisrelevante Paragraphen des SGB V

Arznei- und Verbandmittel als Leistung bei Krankheit (§ 31)

ausgeschlossene Arznei-, Heil- und Hilfsmittel (§ 34)

Kosten-Nutzenbewertung von Arzneimittel (§ 35 a und b)

Empfängnisverhütung (§ 24 a)

 

2. Richtlinien des Gemeinsamen Bundesausschusses

Arzneimittel-Richtlinie (Richtlinientext)

wichtige Anlagen:

Schnellübersicht der KBV und des GKV-Spitzenverbands zur Verordnungsfähigkeit von Arzneimitteln

Fragen-und-Antworten-Katalog (FAQ) zu Verordnungseinschränkungen und -ausschlüssen sowie Hinweise zur wirtschaftlichen Verordnungsweise nicht verschreibungspflichtiger Arzneimittel

Arzneimittelübersicht zur Verordnung über unwirtschaftliche Arzneimittel in der GKV ("Negativliste")

 

3. Betäubungsmittel (BTM) -Verschreibung

Betäubungsmittelgesetz

BTM-Verschreibungsverordnung

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Formular zur Erstanforderung
(siehe "Betäubungsmittelrezepte zur ambulanten Verschreibung und Hinweise zur BtMVV")

 

4. Arzneimittelverschreibungsverordnung 

Arzneimittel mit dem Risiko teratogener Wirkung

Gemäß §3a der Arzneimittelverschreibungsverordnung (AMVV) darf eine Verschreibung von Arzneimitteln, die die Wirkstoffe Lenalidomid, Pomalidomid oder Thalidomid enthalten, nur auf einem amtlichen Formblatt, das vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte entweder ausgegeben oder in elektronischer Form zur Verfügung gestellt wird, erfolgen. Das Formblatt ist ausschließlich zur Verschreibung der genannten Arzneimittel bestimmt.

T-Register

KBV: Erläuterungen zur Vordruckvereinbarung – Muster 16 (Seite 44) (PDF, 2,5 MB)
(Hinweise zum Ausfüllen)

 

Hinweise zur Verordnung

Freiverkäufliche Arzneimittel sind grundsätzlich für Erwachsene nicht zu Lasten der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) verordnungsfähig. Ausnahmen davon definiert die Anlage 1 der Arzneimittel-Richtlinie.

 

Unsicherheiten treten immer wieder bei der Verordnung verschreibungspflichtiger Medikamente zu Lasten der GKV auf. Bei diesen gibt es in den Datenbanken der PVS-Systeme nicht in allen Fällen Hinweise auf Verordnungsausschlüsse oder Verordnungseinschränkungen.

Generell bestehen folgende Verordnungsausschlüsse:

  • Medikamente der sogenannten "Negativliste"
  • Arzneimittel zur Anwendung bei geringfügigen Gesundheitsstörungen (z.B. Abwehrstärkung, Warzen, Fußpilz u.a.; siehe AM-RL § 15)
  • Medizinprodukte, die nicht in der Anlage V gelistet sind
  • Medikamente ohne erlaubten Einsatz im Off-Label-Use (Anlage VI ,Teil B)
  • nicht apothekenpflichtige AM (AM-RL, §4)
  • Lebensmittel, Nahrungsergänzungsmittel, sogenannte Krankenkost und diätetische Lebensmittel (AM-RL, §6)
  • Medikamente, bei denen Nutzen, Notwendigkeit oder Wirtschaftlichkeit nicht nachgewiesen sind (Anlage III)

Ein weiterer Ausschluss der Verordnungsfähigkeit verschreibungspflichtiger Arzneimittel ist im § 13 der AM-RL wie folgt festgelegt:

" § 13 Verschreibungspflichtige Arzneimittel gemäß § 34 Abs.1 Satz 6 SGB V

(1) Folgende verschreibungspflichtige Arzneimittel sind nach § 34 Abs.1 Satz 6 SGB V bei Versicherten, die das 18.Lebensjahr vollendet haben, von der Versorgung ausgeschlossen:

  • Arzneimittel zur Anwendung bei Erkältungskrankheiten und grippalen Infekten einschließlich der bei diesen Krankheiten anzuwendenden Schnupfenmittel, Schmerzmittel, hustendämpfenden und hustenlösenden Mittel, sofern es sich um geringfügige Gesundheitsstörungen handelt.
  • Mund-und Rachentherapeutika, ausgenommen bei Pilzinfektionen, geschwürigen Erkrankungen der Mundhöhle und nach chirurgischen Eingriffen im Hals-, Nasen-, Ohrenbereich.
  • Abführmittel außer zur Behandlung von Erkrankungen im Zusammenhang mit Tumorleiden, Megacolon, Divertikulose, Divertikulitis, Mukoviszidose, neurogener Darmlähmung, vor diagnostischen Eingriffen, bei phosphatbindender Medikation bei chronischer Niereninsuffizienz, bei der Opiat-sowie Opioidtherapie und in der Terminalphase.
  • Arzneimittel gegen Reisekrankheit (unberührt bleibt die Anwendung gegen Erbrechen bei Tumortherapie und anderen Erkrankungen z. B.Menièrescher Symptomkomplex)."

Ausnahmeregelung
Durch die AM-RL von der Verordnung ausgeschlossene verschreibungspflichtige Arzneimittel können ausnahmsweise in medizinisch begründeten Ausnahmefällen mit Begründung verordnet werden (§31 Abs. 1 Satz 4 SGB V).
Achtung: Die Begründung ist durch die Angabe der entsprechenden Diagnose (mit ICD-Code) in der zur Abrechnung gelangenden Diagnosedatei des betreffenden Patienten gegeben. Sie wird nicht auf dem Rezeptformular vermerkt.

Aktuelle Informationen zur Arzneimittel-Vereinbarung sowie die Prüfvereinbarung finden Sie im passwortgeschützten Mitgliederbereich (KV-SafeNet-Portal) unter dem Menüpunkt "Download / Verträge und Vereinbarungen".

Der Ausdruck

Der Ausdruck "aut idem" leitet sich aus dem Lateinischen ab und bedeutet "oder das Gleiche".

Aut idem

Die Crux mit dem Kreuz

Auf dem Rezeptvordruck (Muster 16) befinden sich die sogenannten Aut-idem-Kästchen. Werden diese mit einem Kreuz markiert, bedeutet das, dass der Apotheker das vom Arzt verordnete Präparat abgeben soll und nicht entsprechend den gesetzlichen Vorgaben durch ein wirkstoffgleiches ersetzen (substituieren) darf. Mehr lesen...

E-Rezept

Ab dem 1. Januar 2024 sollen Vertragsärzte verschreibungspflichtige Arzneimittel verpflichtend elektronisch verordnen (E-Rezept). Deshalb gibt es zu diesem Thema Online-Portale mit aktuellen und umfangreichen Informationen, die bei dieser Umstellung unterstützen möchten. Mehr lesen...

Lieferengpässe bei Arzneimitteln

Arzneimittelhersteller informieren das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) über Art und Dauer von Lieferengpässen von einzelnen Präparaten. Das BfArM stellt diese Informationen in Form einer interaktiven Datenbank zur Verfügung. Die Meldung der Hersteller basiert auf Freiwilligkeit und erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit.

Eine Übersicht zu den Lieferengpässen von Human-Impfstoffen gegen Infektionskrankheiten finden Sie im Internetangebot des Paul-Ehrlich-Instituts (PEI).

Die Deutsche Gesellschaft für Kinder- und Jugendmedizin (DGKJ e.V.) stellt eine Übersicht über indikationsbezogene alternative orale Antibiotika in der ambulanten Pädiatrie bei Lieferengpässen zur Verfügung.

Biosimilars

Hinweise und Empfehlungen zur Behandlung mit Biosimilars

Biosimilars gewinnen immer mehr an Bedeutung im ärztlichen Verordnungsverhalten. Deshalb ist es für behandelnde Ärzte wichtig, den therapeutischen Nutzen und die Risiken der Biosimilars im Vergleich zu ihren Referenzarzneimitteln korrekt bewerten zu können. Mehr lesen...

Fiktiv zugelassene Arzneimittel

Hinweise zur Verordnungsfähigkeit und Liste der betroffenen Arzneimittel

Im Arzneimittelgesetz wurde festgelegt, dass Arzneimittel, die vor 1978 auf dem Markt waren, innerhalb einer Übergangsfrist ein Nachzulassungsverfahren durchlaufen müssen. Mehr lesen...

Frühe Nutzenbewertung

Übersicht über Arzneimittel mit neuen Wirkstoffen vom G-BA

Unter die Nutzenbewertung fallen Arzneimittel mit neuen Wirkstoffen, die ab dem 1. Januar 2011 erstmals in Verkehr gebracht wurden, Arzneimittel mit Wirkstoffkombinationen, in denen ein neuer Wirkstoff enthalten ist sowie Arzneimittel, die sich bereits auf dem Markt befinden, aber für ein neues Anwendungsgebiet zugelassen werden. Mehr lesen...

Informationsportale

Medikamente für Kinder und Jugendliche im on- und off-label-Bereich

Das Internetportal Kinderformularium des Universitätsklinikums Erlangen stellt evidenzbasierte Informationen zur Anwendung von Arzneimitteln bei Kindern und Jugendlichen im on- und off-label-Bereich zur Verfügung.

  • Zulassungen,
  • Dosierungen,
  • Kontraindikationen,
  • Wechselwirkungen,
  • alternative Wirkstoffe und
  • Referenzen aus den Fachinformationen

können in übersichtlicher Form unmittelbar abgefragt werden.

Unter der Rubrik „Neuigkeiten“ bietet das Portal darüber hinaus aktuelle Nachrichten wie z.B. Arzneimittelreporte oder Rote-Hand-Briefe, bezogen auf die Indikationsgruppen.

Die Nutzung ist kostenfrei und ohne Login möglich. Zu beachten sind Datenschutzerklärung, Disclaimer und Nutzungshinweise sowie ein Erklärvideo.

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Informationen zur Unterstützung der Behandlung von Patienten mit Blut- und Krebserkrankungen

Mit Onkopedia hat die Deutsche Gesellschaft für Hämatologie und Medizinische Onkologie (DGHO) seit 2010 ein Internetportal etabliert, das

  • Leitlinien,
  • Arzneimittelinformationen (Wechselwirkungen, Nebenwirkungen und Expertenadressen),
  • Studienergebnisse,
  • eine alphabetische Wissensdatenbank,
  • Live Webinare als Veranstaltungsreihe und
  • Aktuelle Nachrichten (z.B. Frühe Nutzenbewertungen des Gemeinsamen Bundesausschusses)

zur Verfügung stellt, um die Behandlung von Patienten mit hämatologischen und/oder onkologischen Erkrankungen zu unterstützen.

Gemeinsam mit anderen Fachgesellschaften in Österreich und der Schweiz werden die Inhalte komprimiert, übersichtlich, aktuell und für jeden frei zugänglich präsentiert. Das Portal umfasst ebenfalls spezielle Bereiche für Pflegekräfte und Patienten (z.B. AYApedia – Empfehlungen für Heranwachsende und junge Erwachsene mit Krebs). Kostenpflichtig sind lediglich die erweiterten Leitlinien-Anhänge wie z.B. Studienergebnisse oder Therapieprotokolle.

Über die App „Onkopedia Leitlinienportal“ ist es möglich, auf alle Inhalte auch mobil zuzugreifen. Sie kann über den Apple App Store oder den Google Play Store kostenlos auf Tablets und Smartphones installiert werden.

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Potenziell inadäquate Medikation für ältere Menschen

Alter und Multimorbidität von Patienten stellen eine zunehmende Herausforderung bei der Verordnung von Arzneimittel dar.
Bei der Pharmakotherapie dieser Patientengruppe treten im Praxisalltag häufig u.a. folgende Probleme auf:

  • Welches Medikament ist beim älteren Patienten geeignet?
  • Was sind bei Nichteignung Therapiealternativen?
  • Wenn keine andere Therapieoption besteht, welche Maßnahmen müssen ergriffen werden?
  • Welche Medikamente können kombiniert werden?
  • Wie und wann müssen Dosierungen angepasst werden?

Hierzu gibt die Priscus-Liste (priscus – lateinisch: alt bzw. ehrwürdig) praxistauglich kurz und übersichtlich Auskunft zu Arzneistoffen, die als potenziell inadäquat für ältere Menschen bewertet werden.
Erarbeitet wurde die Liste im Forschungsverbund "priscus" durch Forscher des Lehrstuhl für Klinische Pharmakologie der Universität Witten.

Seit 2023 steht die aktualisierte Priscus-Liste 2.0 zur Verfügung. Gegenüber der vorhergehenden Version aus 2010 wurden 133 Wirkstoffe neu aufgenommen. Damit verzeichnet die Priscus-Liste 2.0 nunmehr 187 potentiell inadäquate Wirkstoffe für Menschen ab 65 Jahren.

Materialien zum Herunterladen

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Behördlich genehmigtes Schulungsmaterial

Im Jahr 2016 wurde das „Blaue Hand“ Label eingeführt und dient zur Kennzeichnung von angeordnetem und behördlich genehmigtem Schulungsmaterial für eine Vielzahl von Arzneimitteln und Impfstoffen. Es ist dem bereits bekannten Logo der „Roten Hand“ nachempfunden.

Arzneimittel wurden bereits in der Vergangenheit mit Schulungsmaterialien versehen, wenn die Packungsbeilage allein nicht ausreichte, um Anwendungsrisiken zu minimieren. Sie wurden jedoch sowohl von Ärzten als auch von Patienten oft mit Werbung verwechselt und entsorgt. Daher soll die „Blaue Hand“ mit einem hohem Wiedererkennungseffekt sichtbar machen, dass weitere Schulungs- bzw. Informationsmaterialien zu dem entsprechenden Arzneimittel vorliegen. Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) und das Paul-Ehrlich-Institut (PEI) als oberste Bundesbehörden, beauflagen die pharmazeutischen Unternehmen mit der Erstellung dieser ergänzenden Materialien und stellen sie auf ihren Internetseiten zur Verfügung. Eine zusammenfassende Übersicht gibt es leider nicht.

Als Schulungsmaterialien können Leitfäden, Checklisten, Videos, Patientenkarten, Broschüren, Dosierkarten oder Apothekenkarten hinterlegt sein, die demnach sowohl an Fachpersonal als auch an Patienten adressiert sind.

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Das Internetportal des Ärztlichen Zentrums für Qualität in der Medizin (ÄZQ) ist eine gemeinsame Einrichtung von Bundesärztekammer und Kassenärztlicher Bundesvereinigung. Es unterstützt die Förderung und Sicherung der Qualität der ärztlichen Berufsausübung und bildet folgende Schwerpunkte ab:
  • die Darstellung und Bewertung medizinischer Leitlinien,
  • Patienten-Informationen zu mehr als 90 Themen in verschiedenen und in leichter Sprache,
  • Patientensicherheit durch das Berichts- und Lernsystem CIRSmedical hinsichtlich kritischer Ereignisse in der Medizin,
  • praktikable und bewährte Qualitätsmanagement-Konzepte für die ambulante Versorgung.
Aktuelle Informationen des ÄZQ können im Nachrichtenticker abgerufen und auch als RSS-Feed eingerichtet werden.

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Prüfanträge der Krankenkassen

Anträge der Krankenkassen zur Prüfung der Verordnungsweise

Die Krankenkassen stellen bei der Gemeinsamen Prüfungsstelle der Ärzte und Krankenkassen M-V wiederholt Anträge auf Einleiten eines Prüfverfahrens im Rahmen der Verordnung von Arzneimitteln. Dazu wurde eine Tabelle mit den häufigsten Antragsinhalten veröffentlicht. Mehr lesen...

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