Medizinische Beratung

Die Medizinische Beratung der KVMV berät Ärzte leitliniengerecht zu medizinischen, pharma-kologischen, wissenschaftlichen und verordnungsrelevanten Themen der ärztlichen Tätigkeit. Im Mittelpunkt steht die Verordnung von Leistungen zulasten der GKV entsprechend der gesetzlichen Regelungen. Die Beratung der Verwaltung und des KV-Vorstandes, Gremienarbeit, Entwicklung von Arbeitshilfen und Öffentlichkeitsarbeit sind weitere Schwerpunkte der Abteilung.

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Anlage 1 Nummer 11: Vitamin D

Mit Wirkung vom 5. April 2013 wurde die Anlage I (Liste der Ausnahmen, in denen freiverkäufliche Arzneimittel zu Lasten der GKV verordnungsfähig sind) Nummer 11 der Arzneimittel-Richtlinie (AM-RL) durch einen Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses geändert. Die ausnahmsweise bestehende Verordnungsfähigkeit für Calciumverbindungen und Vitamin D in freier oder fixer Kombination wurde dahingehend konkretisiert, dass Vitamin D bei ausreichender Calciumzufuhr über die Nahrung auch als Monopräparat verordnungsfähig ist.

Nicht geändert wurden die Ausnahmen, in denen die Verordnungsfähigkeit freiverkäuflicher Präparate der obengenannten Wirkstoffe zu Lasten der GKV gegeben ist:

  • bei Behandlung der manifesten Osteoporose 
  • zeitgleich verordnungsfähig bei Erkrankungen, die voraussichtlich einer mindestens sechsmonatigen Steroidtherapie in einer Dosis von wenigstens 7,5 mg Prednisolonäquivalent bedürfen 
  • bei Bisphosphonat-Behandlung gemäß Angabe in der jeweiligen Fachinformation bei zwingender Notwendigkeit. 

Die Arzneimittel-Richtlinie ist auf den Internetseiten des Gemeinsamen Bundesausschusses einzusehen.

MB