Medizinische Beratung

Die Medizinische Beratung der KVMV berät Ärzte leitliniengerecht zu medizinischen, pharma- kologischen, wissenschaftlichen und verordnungsrelevanten Themen der ärztlichen Tätigkeit. Im Mittelpunkt steht die Verordnung von Leistungen zu Lasten der GKV entsprechend der gesetz- lichen Regelungen. Die Beratung der Verwaltung und des KV-Vorstandes, Gremienarbeit, Ent- wicklung von Arbeitshilfen und Öffentlichkeitsarbeit sind weitere Schwerpunkte der Abteilung.

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Fiktiv zugelassene Arzneimittel

Hinweise zur Verordnungsfähigkeit und Liste der betroffenen Arzneimittel

Im Arzneimittelgesetz wurde festgelegt, dass Arzneimittel, die vor 1978 auf dem Markt waren, innerhalb einer Übergangsfrist ein Nachzulassungsverfahren durchlaufen müssen.
Bei einigen dieser Arzneimittel ist dieses Verfahren aufgrund laufender Auflagenbearbeitungen und Klageverfahren noch nicht abgeschlossen. Diese Arzneimittel gelten als fiktiv zugelassen. Sie sind zwar verkehrsfähig, aber nicht zu Lasten der GKV verordnungsfähig.

Nach einem Urteil des Bundessozialgerichts (BSG-Urteil vom 27.09.2005, Az.: B 1 KR 6/04 R) besteht keine Leistungspflicht der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) für diese Arzneimittel. Die Krankenkassen können bei der Verordnung zu Lasten der Ärzte Regressanträge stellen.

Die Liste wird fortlaufend aktualisiert, sobald Informationen über die Zulassung (Nachzulassung) eines Arzneimittels eingehen. Das Arzneimittel wird dann nicht mehr auf der Liste erscheinen.