Medizinische Beratung

Die Medizinische Beratung der KVMV berät Ärzte leitliniengerecht zu medizinischen, pharma- kologischen, wissenschaftlichen und verordnungsrelevanten Themen der ärztlichen Tätigkeit. Im Mittelpunkt steht die Verordnung von Leistungen zu Lasten der GKV entsprechend der gesetz- lichen Regelungen. Die Beratung der Verwaltung und des KV-Vorstandes, Gremienarbeit, Ent- wicklung von Arbeitshilfen und Öffentlichkeitsarbeit sind weitere Schwerpunkte der Abteilung.

(c) KVMV

Einmalkatheterisierung

Der Leistungskatalog der Richtlinie zur Häuslichen Krankenpflege wurde um die intermittierende transurethrale Einmalkatheterisierung erweitert. In die Leistungsnummer 23 ist folgende Leistungsbeschreibung einzufügen:
„Intermittierende transurethrale Einmalkatheterisierung bei neurogener Blasenentleerungsstörung oder myogener chronischer Restharnbildung.“

Unter Bemerkungen ist zu ergänzen:
Die intermittierende transurethrale Einmalkatheterisierung ist verordnungsfähig, wenn eine andere Methode der Harnableitung nicht zu einem besseren Ergebnis bei Patienten führt, die wegen

  • einer so erheblichen Einschränkung der Grob- oder Feinmotorik oder
  • eingeschränkter Sehfähigkeit oder
  • einer so starken Einschränkung der geistigen Leistungsfähigkeit oder eines Realitätsverlustes oder
  • entwicklungsbedingter noch nicht vorhandener Fähigkeit

die Katheterisierung nicht erlernen oder nicht selbständig durchführen können. Dieses muss aus der Verordnung hervorgehen.
(Um Nachfragen der Kassen zu vermeiden, sollte dementsprechend auf der Verordnung die jeweilige Einschränkung neben der Indikation angegeben werden).

(aus KV-Journal Ausgabe Mai 2007, S.18)

MB