Medizinische Beratung

Die Medizinische Beratung der KVMV berät Ärzte leitliniengerecht zu medizinischen, pharma- kologischen, wissenschaftlichen und verordnungsrelevanten Themen der ärztlichen Tätigkeit. Im Mittelpunkt steht die Verordnung von Leistungen zu Lasten der GKV entsprechend der gesetz- lichen Regelungen. Die Beratung der Verwaltung und des KV-Vorstandes, Gremienarbeit, Ent- wicklung von Arbeitshilfen und Öffentlichkeitsarbeit sind weitere Schwerpunkte der Abteilung.

(c) KVMV

Einfachere Versorgung mit häuslicher Krankenpflege nach Klinikentlassung

Änderung der Häuslichen Krankenpflege-Richtlinie

Mit Wirkung ab 7. Oktober 2014 wurde die Häusliche Krankenpflege-Richtlinie (HKP-RL) des G-BA im Wesentlichen wie folgt geändert:

  • Ersetzung des Wortes "Werktage" (dies sind die Wochentage von Montag bis Samstag) durch "Arbeitstage" (Wochentage von Montag bis Freitag)

     

  • Krankenhausärzte können nun bei der Entlassung häusliche Krankenpflege für die Dauer bis zum Ablauf des fünften auf die Entlassung folgenden Arbeitstages verordnen. Die Wochenenden werden hierbei nicht mitgezählt.
    Beispiele:
    • Entlassung am Freitag: Verordnung durch Krankenhausarzt für den Zeitraum Samstag bis einschließlich Freitag der darauffolgenden Woche;
    • Entlassung am Mittwoch: Verordnung durch Krankenhausarzt von Donnerstag bis einschließlich Mittwoch.

     

  • Im Fall der Verordnung von häuslicher Krankenpflege hat der Krankenhausarzt die weiterbehandelnden Vertragsärzte zu informieren. Bislang lautete die Formulierung "soll informieren".

Mit diesen Änderungen soll die Versorgung von Patienten im Rahmen der häuslichen Krankenpflege bei Entlassung aus dem Krankenhaus problemloser organisiert werden können.

ekt