Entsprechend einem Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA)* ist der Verbandswechsel beim suprapubischen Blasenkatheter ab 13. Dezember 2013 nur noch unter folgenden Voraussetzungen möglich:
Eine Ausnahmeregelung wurde für die Verordnung einer Abdeckung bei Patienten mit mentaler Schädigung geschaffen, bei denen das Risiko gesundheitsgefährdender Handlungen der Patienten an der Katheteraustrittstelle besteht. Dies muss aus der Verordnung hervorgehen.
*Änderung der Häuslichen Krankenpflege-Richtlinie, Leistungsbeschreibung Nr. 22
MB