Medizinische Beratung

Die Medizinische Beratung der KVMV berät Ärzte leitliniengerecht zu medizinischen, pharma- kologischen, wissenschaftlichen und verordnungsrelevanten Themen der ärztlichen Tätigkeit. Im Mittelpunkt steht die Verordnung von Leistungen zu Lasten der GKV entsprechend der gesetz- lichen Regelungen. Die Beratung der Verwaltung und des KV-Vorstandes, Gremienarbeit, Ent- wicklung von Arbeitshilfen und Öffentlichkeitsarbeit sind weitere Schwerpunkte der Abteilung.

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Verordnungsfähigkeit von Verbandswechseln bei einem suprapubischen Blasenkatheter geändert

Änderung der Häuslichen Krankenpflege-Richtlinie

Entsprechend einem Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA)* ist der Verbandswechsel beim suprapubischen Blasenkatheter ab 13. Dezember 2013 nur noch unter folgenden Voraussetzungen möglich:

  • nach Neuanlage des Katheters für eine Dauer bis zu 14 Tage
  • bei Entzündungen mit Läsionen der Haut an der Katheteraustrittstelle.

Eine Ausnahmeregelung wurde für die Verordnung einer Abdeckung bei Patienten mit mentaler Schädigung geschaffen, bei denen das Risiko gesundheitsgefährdender Handlungen der Patienten an der Katheteraustrittstelle besteht. Dies muss aus der Verordnung hervorgehen.

*Änderung der Häuslichen Krankenpflege-Richtlinie, Leistungsbeschreibung Nr. 22

MB