Medizinische Beratung

Die Medizinische Beratung der KVMV berät Ärzte leitliniengerecht zu medizinischen, pharma- kologischen, wissenschaftlichen und verordnungsrelevanten Themen der ärztlichen Tätigkeit. Im Mittelpunkt steht die Verordnung von Leistungen zu Lasten der GKV entsprechend der gesetz- lichen Regelungen. Die Beratung der Verwaltung und des KV-Vorstandes, Gremienarbeit, Ent- wicklung von Arbeitshilfen und Öffentlichkeitsarbeit sind weitere Schwerpunkte der Abteilung.

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Neue Krankenhausbegleitungs-Richtlinie (KHB-Richtlinie)

Menschen mit Behinderungen benötigen während einer stationären Behandlung mitunter die persönliche Unterstützung einer Begleitperson. Seit dem 1. November 2022 regelt die neue KHB-Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA), welche Kriterien für die medizinische Notwendigkeit der stationären Mitaufnahme erfüllt sein müssen und unter welchen Voraussetzungen Begleitpersonen Anspruch auf Krankengeld haben.

Eine vorliegende Behinderung allein reicht für die Aufnahme einer Begleitperson nicht aus. Verweigert der Patient jedoch die notwendige Krankenhausbehandlung ohne Begleitperson oder ist nur mit Unterstützung derselben in der Lage, den Anweisungen des Krankenhauspersonals zu folgen, ist eine entsprechende Begleitung verordnungsfähig. Das Gleiche gilt, wenn die Einbindung der Begleitperson in das therapeutische Konzept erforderlich ist. Konkretisiert werden die Kriterien in drei Fallkonstellationen in der Anlage der neuen KHB-Richtlinie.

Die medizinische Notwendigkeit der Mitaufnahme einer Begleitung kann auf der Verordnung der Krankenhausbehandlung (Muster 2) unter der Rubrik „Fragestellung/Hinweise“ zur Unterstützung der Betroffenen bescheinigt werden.
Alternativ ist es möglich, z. B. für den Fall einer stationären Notaufnahme, eine formlose Zwei-Jahresbescheinigung mit den zutreffenden Kriterien auszustellen.

Die endgültige Entscheidung über die Mitaufnahme einer Begleitperson trifft das jeweilige Krankenhaus.

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