Medizinische Beratung

Die Medizinische Beratung der KVMV berät Ärzte leitliniengerecht zu medizinischen, pharma- kologischen, wissenschaftlichen und verordnungsrelevanten Themen der ärztlichen Tätigkeit. Im Mittelpunkt steht die Verordnung von Leistungen zu Lasten der GKV entsprechend der gesetz- lichen Regelungen. Die Beratung der Verwaltung und des KV-Vorstandes, Gremienarbeit, Ent- wicklung von Arbeitshilfen und Öffentlichkeitsarbeit sind weitere Schwerpunkte der Abteilung.

(c) KVMV

Gelbfieber-Impfung nur in zugelassenen Impfstellen mit dort vorrätigem Impfstoff

Von Dr. Martina Littmann und Dr. Jeanette Sinha*

Bei Reisen in Gelbfieber-Endemiegebiete wie Afrika oder Südamerika sowie in einigen Ländern bei Einreise über Gelbfieber-Endemiegebiete (Drittländer) ist eine Schutzimpfung gegen diese Erkrankung empfohlen bzw. vorgeschrieben.

Schutzimpfungen gegen Gelbfieber dürfen nach § 7 Abs. 1 des Gesetzes zur Durchführung der Internationalen Gesundheitsvorschriften (2005) vom 21. März 2013 (BGBl. I S. 566) nur in Impfstellen durchgeführt werden, die von der zuständigen Behörde für die Impfung gegen Gelbfieber zugelassen sind – den speziellen Gelbfieber-Impfstellen. Diese Vorschrift dient der Gewährleistung von Qualität und Sicherheit der angewandten Verfahren und jeweiligen Materialien.

Den Gelbfieber-Impfstoff beziehen die benannten Impfstellen direkt vom Impfstoffhersteller bzw. vom Großhändler/einer Apotheke, da so der Kühlkettenpflicht für Lebendimpfstoff durch kurze Transportwege am besten Rechnung getragen werden kann. Durch dieses Vorgehen ist gewährleistet, dass in allen befugten Gelbfieber-Impfstellen in M-V ausreichend Gelbfieber-Impfstoff vorhanden ist.

Eine Impfstoff-Verordnung in der Arztpraxis und die entsprechende Abgabe des Impfstoffs in der Apotheke an Privatpersonen sind daher nicht erforderlich. Ein dem Patienten ausgehändigter Gelbfieber-Impfstoff kann in der Regel nicht für die Impfung eingesetzt werden, da ein Nachweis der Einhaltung der erforderlichen Kühlkette durch den Patienten nicht geführt werden kann. Der für die Impfung verantwortliche Arzt wird in der Folge auf den in der Gelbfieber-Impfstelle vorhandenen Impfstoff zurückgreifen.

Der Impfnachweis einer durchgeführten Gelbfieberimpfung erfolgt mittels eines speziellen, von der zuständigen Behörde vergebenen Siegels, das von den Ländern mit Impfpflicht international anerkannt wird. Ein einfacher Arzt- oder Praxisstempel ist in diesem Fall nicht ausreichend.

Ausgewiesene Gelbfieberimpfstellen sind derzeit in M-V:

Klinik und Poliklinik für Innere Medizin der Universität Rostock
Ernst-Heydemann-Straße 6
18057 Rostock
Tel.: 0381.4947583
Fax: 0381.4947316

 

Hanse- und Universitätsstadt Rostock
Gesundheitsamt
Paulstraße 22
18055 Rostock
Tel.: 0381.3815339
Fax: 0381.3815399

  

Landkreis Nordwestmecklenburg
Fachdienst Öffentlicher Gesundheitsdienst/Gesundheitsamt
Rostocker Straße 76
23970 Wismar
Tel.: 03841.30405335
Fax: 03841.30405339

 

Landkreis Vorpommern-Rügen
Fachdienst Gesundheit/Fachgebiet Amtsärztlicher Dienst
Herr Heusler / Frau Dr. Reuther
Carl-Heydemann-Ring 67
18437 Stralsund
Tel.: 03831.3572387
Fax: 03831.357442383

   

Landesamt für Gesundheit und Soziales Mecklenburg-Vorpommern/Untersuchungs- und Beratungsstelle Schwerin
Graf-York-Str. 10
19061 Schwerin
Tel.: 0385.58859006
Tel.: 0385.58859920

 

Zentrum für Flug- und Reisemedizin GmbH
Herr Dr. Harsch
An der Marienkirche 2
17033 Neubrandenburg
Tel.: 0395.44220106

 

Sanitätszentrum Trollenhagen
Fliegerhorst Trollenhagen
Fr. Oberstabsärztin Walther
Südstraße
17034 Neubrandenburg
Tel.: 0395.463 2400
Fax: 0395.463 2408

  

Sanitätsversorgungszentrum Laage
Daimler-Benz-Allee 2
18299 Laage
Tel.: 038459 62 1780
Fax: 038459 62 1793

   

Ferdinand von Schill Kaserne
Panzergrenadierbrigade 41
OFArzt Dr. med. Uwe Kohn
Neumühler Str. 10b
17358 Torgelow
Fax: 03976.250 3068
E-Mail: uwekohn@bundeswehr.org

*Dr. Martina Littmann ist Abteilungsleiterin Gesundheit des Landesamtes für Gesundheit und Soziales (LAGuS) M-V und Dr. Jeanette Sinha Fachbereichsleiterin Infektionsschutz/Prävention des LAGuS.