Medizinische Beratung

Die Medizinische Beratung der KVMV berät Ärzte leitliniengerecht zu medizinischen, pharma- kologischen, wissenschaftlichen und verordnungsrelevanten Themen der ärztlichen Tätigkeit. Im Mittelpunkt steht die Verordnung von Leistungen zu Lasten der GKV entsprechend der gesetz- lichen Regelungen. Die Beratung der Verwaltung und des KV-Vorstandes, Gremienarbeit, Ent- wicklung von Arbeitshilfen und Öffentlichkeitsarbeit sind weitere Schwerpunkte der Abteilung.

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Impfstoffe: Sprechstundenbedarf oder Rezept auf Name des Patienten?

Aus aktuellem Anlass möchte die Kassenärztliche Vereinigung Mecklenburg-Vorpommern kurz die Unterschiede in der Verordnung von Impfstoffen bei Schutzimpfungen gemäß der Schutzimpfungs-Richtlinie (SI-RL) sowie der Verordnung von Impfstoffen bei Auslandsreisen, HPV-Impfungen (18 Jahre bis zum 26. Lebensjahr) sowie der Rotavirus-Schutzimpfung darstellen.

Grundsätzlich wird zwischen zwei Verordnungsweisen unterschieden.

  • Verordnung eines Impfstoffs, wenn eine Impfung entsprechend der Schutzimpfungs-Richtlinie durchgeführt wird (Pflichtleistung der Krankenkassen):

    Der Bezug dieses Impfstoffes erfolgt ausschließlich (auch im Einzelfall) mit dem Vordruck-Muster 16 über Sprechstundenbedarf ohne Namensnennung des Versicherten. Die Markierungsfelder 8 und 9 sind zu kennzeichnen. Mischverordnungen sind nicht zulässig.

 

  • Verordnung eines Impfstoffes bei Durchführung einer Auslandsreiseimpfung, einer HPV-Impfung im Alter von 18 Jahren bis zum 26. Lebensjahr (Satzungsleistung der Krankenkassen):

    Die KVMV hat mit verschiedenen Krankenkassen Vereinbarungen über die Durchführung und Abrechnung von Auslandsreiseimpfungen und HPV-Impfungen abgeschlossen. Die Kassen, mit denen diese Verträge geschlossen wurden, übernehmen die Kosten direkt über die Versichertenkarte.
    Der Impfstoff ist mit dem Muster 16 auf den Namen des Patienten zu Lasten der jeweiligen Krankenkasse zu beziehen. Das Markierungsfeld 8 ist zu kennzeichnen. Ein Bezug zu Lasten des Sprechstundenbedarfs ist ausgeschlossen.