Mit Wirkung vom 20.12.2013 ist die Impfung gegen Rotavirus in die Schutzimpfungs-Richtlinie (SI-RL) aufgenommen worden. Damit ist sie Leistungspflicht aller gesetzlichen Krankenkassen. Bislang hatten Kassen unseres Landes diese Impfung als Satzungsleistung aufgenommen.
Für die Praxis ergeben sich folgende Änderungen:
Mit den Kassen in Mecklenburg-Vorpommern wurde eine Bewertung der Impfung gegen Rotaviren mit 70 Punkten vereinbart.