Medizinische Beratung

Die Medizinische Beratung der KVMV berät Ärzte leitliniengerecht zu medizinischen, pharma- kologischen, wissenschaftlichen und verordnungsrelevanten Themen der ärztlichen Tätigkeit. Im Mittelpunkt steht die Verordnung von Leistungen zu Lasten der GKV entsprechend der gesetz- lichen Regelungen. Die Beratung der Verwaltung und des KV-Vorstandes, Gremienarbeit, Ent- wicklung von Arbeitshilfen und Öffentlichkeitsarbeit sind weitere Schwerpunkte der Abteilung.

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Schutzimpfung gegen Rotavirus jetzt generelle Leistungspflicht der Krankenkassen

Mit Wirkung vom 20.12.2013 ist die Impfung gegen Rotavirus in die Schutzimpfungs-Richtlinie (SI-RL) aufgenommen worden. Damit ist sie Leistungspflicht aller gesetzlichen Krankenkassen. Bislang hatten Kassen unseres Landes diese Impfung als Satzungsleistung aufgenommen.

Für die Praxis ergeben sich folgende Änderungen:

  • Die Verordnung des Impfstoffes erfolgt als Sprechstundenbedarf, nicht mehr auf den Namen der Patienten.
  • Für die Abrechnung gelten folgende neue Ziffern:
    • erste Dosen eines Impfzyklus: 89127 A
    • letzte Dosis eines Impfzyklus:  89127 B.
    Die bisherige Ziffer 89048F ist nicht mehr abrechnungsfähig.

Mit den Kassen in Mecklenburg-Vorpommern wurde eine Bewertung der Impfung gegen Rotaviren mit 70 Punkten vereinbart.