Medizinische Beratung

Die Medizinische Beratung der KVMV berät Ärzte leitliniengerecht zu medizinischen, pharma- kologischen, wissenschaftlichen und verordnungsrelevanten Themen der ärztlichen Tätigkeit. Im Mittelpunkt steht die Verordnung von Leistungen zu Lasten der GKV entsprechend der gesetz- lichen Regelungen. Die Beratung der Verwaltung und des KV-Vorstandes, Gremienarbeit, Ent- wicklung von Arbeitshilfen und Öffentlichkeitsarbeit sind weitere Schwerpunkte der Abteilung.

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Medikationsplan für Patienten

Patienten, die gleichzeitig mindestens drei verordnete Medikamente erhalten, haben seit 1. Oktober 2016 einen gesetzlichen Anspruch auf einen für sie verständlichen Medikationsplan. Dieser wird vom behandelnden Arzt erstellt.

Zum bundeseinheitlichen Medikationsplan haben sich Ärzte aus M-V mit Fragen an die Kassenärztliche Vereinigung M-V (KVMV) gewandt. Unter anderem bewegte viele Niedergelassene, ob sie sich bis Oktober 2016 einen Barcodescanner und neuen Drucker anschaffen müssen. Eine Verpflichtung dafür gibt es nicht. Der Barcodescanner soll das Aktualisieren des Medikationsplanes erleichtern. Mit ihm können die Daten in das Praxisverwaltungssystem (PVS) eingelesen werden. Der Barcode hat eine Hilfsfunktion. Ist er aufgrund eines fehlenden Scanners nicht nutzbar, kann die Medikation manuell in das System eingegeben werden. Der Medikationsplan muss mit einem Laserdrucker mit einer Auflösung von mindestens 300 dpi gedruckt werden, damit der Barcode eine entsprechende Qualität aufweist.

Einführung des Medikationsplans

Des Weiteren wird der zeitliche Ablauf der Einführung des Medikationsplanes nachgefragt. Dieser ist wie folgt gestuft:

  • Seit 1. Oktober 2016 haben Patienten einen Anspruch auf einen schriftlichen Medikationsplan bei Einnahme von mindestens drei verordneten Medikamenten.
  • Übergangsweise bis 31. März 2017 konnten die bereits im PVS vorhandenen Pläne genutzt werden.
  • Seit 1. April 2017 muss der bundeseinheitliche Medikationsplan verwendet werden.
  • Entsprechend dem E-Health-Gesetz soll der Medikationsplan ab 2018 im Rahmen des Flächenrollouts auf der elektronischen Gesundheitskarte gespeichert werden.

Wichtige Informationen rund um das Thema "Medikationsplan" finden Sie auch im Internetangebot der KBV.