Niederlassung und Anstellung

Die Möglichkeiten, an der vertragsärztlichen Versorgung teilzunehmen, sind vielfältiger als je zuvor. Von der eigenen Zulassung über die Anstellung bis hin zur Gründung von Zweigpraxen ist mittlerweile fast alles möglich. Hier erhalten Sie sowohl einen Überblick mit kompetenten Ansprechpartnern als auch detaillierte Hintergrundinformationen.

Starterpaket für Praxisneueinsteiger

Sie stehen kurz vor dem Praxisstart und überlegen, ob Sie auch an alles gedacht haben? Mit unserem Starterpaket erhalten Sie wesentliche Informationen und Unterlagen für die Teilnahme an der vertragsärztlichen Versorgung.

Auch wenn das Ziel der eigenen Niederlassung fast erreicht ist, möchten wir Sie nochmals auf unseren Niederlassungsfahrplan aufmerksam machen. Dieser bietet Ihnen die Möglichkeit, wichtige Schritte vor dem Praxisstart zu überprüfen.

Wussten Sie schon, dass Sie sich während der ersten 6 Monate von einem erfahrenen Vertragsarzt beraten lassen können? Hier erfahren Sie mehr zu unserem Mentoring-Programm.

Viele weitere aktuelle Hinweise und Online-Services finden Sie auch im KV-SafeNet-Portal. Die Zugangsdaten dafür erhalten Sie, sobald Sie niedergelassen sind.

Kennen Sie bereits unsere Seminare für Praxisgründer? Auch im Rahmen unserer Fortbildungsreihe „Praxis-Update“ erhalten Sie nützliche Hinweise zu ausgewählten Themen. Melden Sie sich doch zu einem der nächsten Termine an!

Unter Praxisservice finden Sie zudem nützliche Praxis- und Patienteninformationen sowie die wichtigsten Vordrucke und Hinweise, wo Sie diese bestellen können. Eine Erstausstattung von Rezepten bestellen wir für Sie nach Erhalt der Zulassung. Darüber hinaus erhalten Sie mit Ihrer Erstausstattung kostenlos die Bände 1 und 2 des Einheitlichen Bewertungsmaßstabes (EBM).

Sie benötigen Unterstützung bei medizinischen, pharmakologischen und verordnungsrelevanten Themen? Wichtige Informationen hierzu erhalten Sie auf den Seiten unserer Medizinischen Beratung. Hier bekommen Sie beispielsweise auch Hinweise zum Bezug von Sprechstundenbedarf.

Wenn Sie Fragen rund um Ihre vertragsärztliche Tätigkeit haben, können Sie sich selbstverständlich auch gerne persönlich an einen unserer Ansprechpartner wenden. Hier haben Sie alle Namen und Telefonnummern der KVMV auf einen Blick. 

Mit der Zulassung erhalten Sie das Recht – aber auch die Pflicht,  im Rahmen des Sachleistungssystems die Behandlung von Versicherten zulasten der jeweiligen Krankenkasse durchzuführen und diese über die KVMV abzurechnen.

Die Abrechnung mit Ihrer Praxissoftware erfolgt über das KV-SafeNet-Portal, das über die Telematik-Infrastruktur verfügbar ist. Das KV-SafeNet ist ein virtuelles privates Netzwerk, das die sichere Übertragung der Abrechnungsdaten erleichtert. Dadurch wird eine maximal sichere Online-Abrechnung gewährleistet. Ihre Quartalsabrechnung können Sie somit mit nur einem Klick direkt aus der Praxissoftware an die KVMV übermitteln.

Honorarauszahlung erst nach Quartalsende? Keine Sorge – so lange müssen Sie nicht auf Ihr Honorar warten. Die KVMV zahlt Ihnen einen monatlichen Abschlag in Höhe von jeweils 25 Prozent auf das zu erwartende Honorar eines Quartals. Die übrigen 25 Prozent werden nach tatsächlicher Feststellung des Honoraranspruchs als „Restzahlung“ auf das Praxiskonto überwiesen.
Unsere Ansprechpartner der Finanzbuchhaltung geben Ihnen gern weitere Informationen zu Abschlagszahlungen und Fristen.

Weitere wichtige Informationen und Ansprechpartner zum Thema Abrechnung finden Sie hier:

Die KVMV ist grundsätzlich verpflichtet, Plausibilitätsprüfungen durchzuführen. Sie haben Fragen zur Prüfung Ihrer Abrechnung? Ansprechpartner sowie weitere Informationen erhalten Sie hier.

Als Vertragsarzt bzw. Vertragspsychotherapeut sind Sie zur Teilnahme am ärztlichen Bereitschaftsdienst verpflichtet. Die Dienstplanung im ärztlichen Bereitschaftsdienst erfolgt regional über die örtlich zuständige Kreisstelle. Wir empfehlen Ihnen daher, sich rechtzeitig mit der Kreisstelle in Verbindung zu setzen.

Eine Befreiung kommt nur auf Antrag und bei Vorliegen eines schwerwiegenden Grundes in Betracht. Über Anträge auf Befreiung entscheidet der Bereitschaftsdienstausschuss der zuständigen Kreisstelle. Grundlagen zum ärztlichen Bereitschaftsdienst finden Sie in der Bereitschaftsdienstordnung der KV Mecklenburg-Vorpommern.

Vertragsärzte und -psychotherapeuten, die im ärztlichen Bereitschaftsdienst arbeiten, können zuvor ein Seminar besuchen, das sie auf diese Tätigkeit vorbereitet. Die KVMV bietet zweimal im Jahr ein entsprechendes Seminar für interessierte Ärzte aller Fachgruppen an.

Außerdem erhalten Sie in unserer Broschüre zum ärztlichen Bereitschaftsdienst weitere wichtige Informationen, beispielsweise zur Honorierung oder Vertretung.

Materialien zum Herunterladen

Die KVMV fördert nicht nur unter bestimmten Voraussetzungen die Aufnahme der vertragsärztlichen Tätigkeit. Daneben gibt es zum Beispiel auch Fördermöglichkeiten, wenn Sie künftig selbst an der Weiterbildung des ärztlichen Nachwuchses teilnehmen möchten. 

Ausführlichere Informationen zu den Fördermöglichkeiten sowie Materialien zum Herunterladen finden Sie im Themenbereich "Beratung und Förderung".

Vergessen Sie nicht, Ihr Fachwissen aktuell zu halten. Da die Medizin sich immer weiterentwickelt, verpflichtet das SGB V alle an der vertragsärztlichen Versorgung teilnehmenden Ärzte und Psychotherapeuten, sich kontinuierlich fortzubilden. Dazu müssen Sie uns gegenüber in einem Fünfjahreszeitraum nachweisen, dass Sie die erforderlichen 250 Fortbildungspunkte erreicht haben. Der Nachweis erfolgt über entsprechende Fortbildungszertifikate der Ärztekammer bzw. Psychotherapeutenkammer. 

Auch die KVMV bietet verschiedene Fortbildungsveranstaltungen an.

Bevor Sie selbst Ihre Praxis eröffnen, hätten Sie gern einen Einblick in die vertragsärztliche Tätigkeit? Für Fachärzte der unmittelbaren Patientenversorgung (mit Ausnahme von Fachärzten für Allgemeinmedizin), die bislang nicht an der vertragsärztlichen Versorgung teilgenommen haben und sich für eine vertragsärztliche Tätigkeit interessieren, besteht die Möglichkeit, in einer Vertragsarztpraxis zu hospitieren für einen Zeitraum von bis zu 5 Werktagen.

Oder wären Sie für eine Unterstützung in der ersten Zeit nach der Praxisgründung dankbar? Dann wäre vielleicht unser Mentoring-Programm für Sie das Richtige. Dabei kann bei Bedarf neu niedergelassenen Fachärzten für Allgemeinmedizin und Fachärzten in den Gebieten der allgemeinen fachärztlichen Versorgung für die Dauer von 6 Monaten ein zugelassener Vertragsarzt als Mentor zur Seite gestellt werden. 

Die KVMV fördert diese Maßnahmen und ist Ihnen bei der Suche nach einer geeigneten Hospitationspraxis oder einem Mentor gerne behilflich.

Die Medizinische Beratung der KVMV unterstützt Sie mit Auskunft zu medizinischen, pharmakologischen, wissenschaftlichen und verordnungsrelevanten Themen in Ihrem Praxisalltag. Im Mittelpunkt steht die Verordnung von Leistungen zulasten der GKV entsprechend der gesetzlichen Regelungen.

Haben Sie Fragen zur Verordnung von Arzneimitteln, Heilmitteln, Hilfsmitteln, Impfstoffen oder Sprechstundenbedarf? Oder möchten Sie ein persönliches Beratungsgespräch? Wir sind gern für Sie da.

Unsere Ansprechpartner, aktuelle Hinweise sowie Materialien zum Herunterladen erhalten Sie im Themenbereich  "Medizinische Beratung".

Formulare für die Arztpraxis? Über unseren Praxisservice können Sie einige Vordruckmuster direkt bestellen.

Die IT-Ausstattung Ihrer Arztpraxis kann abhängig von den Anforderungen unterschiedlich gestaltet werden. Das Praxisverwaltungssystem (PVS) gehört jedoch zur Grundausstattung jeder Arztpraxis und unterstützt niedergelassene Ärzte und Psychotherapeuten bei der Organisation und Dokumentation der Praxisaufgaben. Neben der Terminplanung und Buchhaltung sind insbesondere die elektronische Patientenakte und die Online-Abrechnung wesentlicher Bestandteil. In Deutschland gibt es rund 200 PVS-Anbieter. Gern beraten Sie unsere Mitarbeiter bei der Auswahl eines Systems. Werfen Sie auch einen Blick auf die Übersicht der derzeit in M-V meist genutzten PVS.

Ein weiterer wichtiger Bestandteil Ihrer Arztpraxis ist die gesetzlich vorgeschriebene Einrichtung einer Telematik-Infrastruktur (TI). Die TI im Gesundheitswesen verbindet die IT-Systeme aus Arztpraxen, Apotheken, Krankenhäusern und Krankenkassen miteinander und ermöglicht so einen systemübergreifenden Austausch von Informationen (z.B. elektronische Arztbriefe). Wussten Sie, dass Ärzte und Psychotherapeuten nicht selbst für die Anbindung ihrer Praxis an die TI aufkommen müssen? Nach den gesetzlichen Vorgaben sind die Krankenkassen verpflichtet, die Kosten für die Erstausstattung und den laufenden Betrieb zu übernehmen. Wichtige Informationen hierzu finden Sie im Internetangebot der KBV und im KV-SafeNet-Portal der KVMV.

Sie haben Fragen zum KV-SafeNet-Portal und KV-Connect? Dann erhalten Sie hier weitere Informationen sowie Materialien zum Herunterladen.

Die Qualitätssicherung der ambulanten Versorgung im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung ist eine unserer Kernaufgaben. Detaillierte Regelungen stellen sicher, dass nur entsprechend erfahrene und qualifizierte Ärzte an der Versorgung teilnehmen.

Zahlreiche diagnostische und therapeutische vertragsärztliche Leistungen unterliegen einer Qualitätskontrolle und damit einer zusätzlichen Genehmigungspflicht durch die KVMV. Das heißt, Ärzte und Psychotherapeuten, die derartige Leistungen erbringen wollen, müssen zunächst einen Antrag auf Genehmigung stellen. Erst nach Erhalt der notwendigen Genehmigung können Ihnen die Leistungen vergütet werden. Die Vordrucke, mit denen die genehmigungspflichtigen Leistungen beantragt werden können, finden Sie im Themenbereich "Qualitätssicherung/Leistungen von A-Z".

Außerdem geben wir Ihnen hier einen Überblick der weiteren Qualitätssicherungsmaßnahmen und zahlreiche unterstützende Informationen für die praktische Umsetzung im Themenbereich "Qualitätssicherung".

Als Sprechstunden gelten alle Zeiten, in denen Sie für die Versorgung der gesetzlich versicherten Patienten persönlich zur Verfügung stehen.

Mit Inkrafttreten des Terminservice- und Versorgungsgesetzes (TSVG) sind u.a. auch Neuregelungen zur Abhaltung von Sprechzeiten in Kraft getreten. Wer mit vollem Versorgungsauftrag an der vertragsärztlichen Versorgung teilnimmt, muss demnach mindestens 25 Sprechstunden pro Woche anbieten, wobei wöchentlich mind. 4 Vormittags- und 2 Nachmittagssprechstunden anzukündigen sind. Die Zeiten für Haus- und Heimbesuche werden dabei angerechnet.

Weiterhin müssen Fachärzte der grundversorgenden Fachgebiete innerhalb der 25 Sprechstunden mindestens fünf „offene Sprechzeiten“ anbieten. Innerhalb dieser Sprechzeiten können Patienten ohne vorherige Terminvereinbarung die Praxis aufsuchen. Folgende Arztgruppen müssen laut Bundesmantelvertrag offene Sprechstunden anbieten: Augenärzte, Chirurgen, Gynäkologen, HNO-Ärzte, Hautärzte, Kinder- u. Jugendpsychiater, Nervenärzte, Neurologen und Psychiater, Orthopäden und Urologen.

Vertretung in der Praxis? Grundsätzlich besteht für jeden Vertragsarzt/-psychotherapeuten die Pflicht zur persönlichen Leistungserbringung (§ 32 Ärzte-Zulassungsverordnung). Natürlich kann es jedoch zu Situationen kommen, in denen Sie sich vertreten lassen möchten oder sogar müssen. Alle Informationen, Ansprechpartner und Formulare zum Thema "Praxisvertretung" stehen Ihnen hier zur Verfügung.

Individuelle Beratung

Sie wünschen eine persönliche, auf Ihre individuellen Bedürfnisse zugeschnittene Beratung? Sie können einen Termin vereinbaren, Sie sind uns jederzeit herzlich willkommen!

Es sind noch Fragen offen geblieben? Das soll nicht sein! Deshalb finden Sie auf unseren Seiten eine Übersicht aller Ansprechpartner rund um das Thema Zulassung und Ausübung der vertragsärztlichen Tätigkeit.

ANSPRECHPARTNER

(c) KVMV/privat

Steffen Kaulisch
Hauptabteilungsleiter Kassenärztliche Versorgung und Abteilungsleiter Sicherstellung

Sekretariat der Abteilung Sicherstellung
Ines Schulz

Tel.: 0385.7431 371
Fax: 0385.7431 453