Der Ausdruck "aut idem" leitet sich aus dem Lateinischen ab und bedeutet "oder das Gleiche".
16.11.2023 | Arzneimittel
Apexxnar® ist noch keine Kassenleistung!
Die STIKO empfiehlt, anstelle des 23-valenten Polysaccharid-Impfstoffes (PPSV23, z.B. Pneumovax®) den 20-valenten Polysaccharid-Konjugat-Impfstoff (PCV20, Apexxnar®) zu verwenden. Aber die Umsetzung durch den G-BA steht noch aus. Mehr lesen...
17.10.2023 | Arzneimittel
Ozempic: Hinweis zu Produktfälschungen
In Baden-Württemberg sind Fälschungen des Präparats Ozempic® aufgetaucht. Es kann derzeit nicht ausgeschlossen werden, dass weitere Fälschungen im Bundesgebiet im Vertrieb sind. Mehr lesen...
31.08.2023 | Arzneimittel
Hydromorphon Aristo long® – Prüfanträge zum richtigen Dosierungsintervall
Hydromorphonhaltige Retardpräparate stehen erneut im Fokus der Prüfabteilungen von Krankenkassen. Aktuell wurde Hydromorphon aristo long® geprüft. Mehr lesen...
15.08.2023 | Arzneimittel
Information zu GLP-1-Rezeptoragonisten
Aufgrund von Lieferengpässen, der Anwendung außerhalb der Zulassung und zur Vermeidung von Regressrisiken im Rahmen der Versorgung von Patientinnen und Patienten mit GLP-1-Rezeptoragonisten (z.B. Trulicity® und Ozempic®) finden Sie hier eine ausführliche Information der „Gemeinsamen Arbeitsgruppe Arzneimittel“ (GKV/KVMV). Mehr lesen...
09.08.2023 | Arzneimittel
Verordnungsrelevante Änderungen durch das ALBVVG
Verordnungsrelevante Änderungen durch das Gesetz zur Bekämpfung von Lieferengpässen (ALBVVG) sind am 27. Juli 2023 in Kraft getreten. Mehr lesen...
12.07.2023 | Arzneimittel
Verordnung von Cannabis neu geregelt
Seit dem 30. Juni 2023 erfolgt die Verordnung von Cannabis-Arzneimitteln gemäß der Arzneimittel-Richtlinie, die deshalb in den Paragraphen 4a, 44 und 45 angepasst wurde. Mehr lesen...
07.07.2023 | Arzneimittel
GlaxoSmithKline meldet Lieferengpass bei Sultanol®-Dosieraerosolen
Verschiedene Sultanol®-Dosieraerosole des Unternehmens GlaxoSmithKline (GSK) werden bis voraussichtlich 2024 nur eingeschränkt verfügbar sein. Mehr lesen...
1. Allgemeine praxisrelevante Paragraphen des SGB V
Arznei- und Verbandmittel als Leistung bei Krankheit (§ 31)
ausgeschlossene Arznei-, Heil- und Hilfsmittel (§ 34)
Kosten-Nutzenbewertung von Arzneimittel (§ 35 a und b)
2. Richtlinien des Gemeinsamen Bundesausschusses
Arzneimittel-Richtlinie (Richtlinientext)
wichtige Anlagen:
Schnellübersicht der KBV und des GKV-Spitzenverbands zur Verordnungsfähigkeit von Arzneimitteln
Arzneimittelübersicht zur Verordnung über unwirtschaftliche Arzneimittel in der GKV ("Negativliste")
3. Betäubungsmittel (BTM) -Verschreibung
Formular zur Erstanforderung
(siehe "Betäubungsmittelrezepte zur ambulanten Verschreibung und Hinweise zur BtMVV")
4. Arzneimittelverschreibungsverordnung
Arzneimittel mit dem Risiko teratogener Wirkung
Gemäß §3a der Arzneimittelverschreibungsverordnung (AMVV) darf eine Verschreibung von Arzneimitteln, die die Wirkstoffe Lenalidomid, Pomalidomid oder Thalidomid enthalten, nur auf einem amtlichen Formblatt, das vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte entweder ausgegeben oder in elektronischer Form zur Verfügung gestellt wird, erfolgen. Das Formblatt ist ausschließlich zur Verschreibung der genannten Arzneimittel bestimmt.
KBV: Erläuterungen zur Vordruckvereinbarung – Muster 16 (Seite 44) (PDF, 2,5 MB)
(Hinweise zum Ausfüllen)
Hinweise zur Verordnung
Freiverkäufliche Arzneimittel sind grundsätzlich für Erwachsene nicht zu Lasten der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) verordnungsfähig. Ausnahmen davon definiert die Anlage 1 der Arzneimittel-Richtlinie.
Unsicherheiten treten immer wieder bei der Verordnung verschreibungspflichtiger Medikamente zu Lasten der GKV auf. Bei diesen gibt es in den Datenbanken der PVS-Systeme nicht in allen Fällen Hinweise auf Verordnungsausschlüsse oder Verordnungseinschränkungen.
Generell bestehen folgende Verordnungsausschlüsse:
Ein weiterer Ausschluss der Verordnungsfähigkeit verschreibungspflichtiger Arzneimittel ist im § 13 der AM-RL wie folgt festgelegt:
" § 13 Verschreibungspflichtige Arzneimittel gemäß § 34 Abs.1 Satz 6 SGB V
(1) Folgende verschreibungspflichtige Arzneimittel sind nach § 34 Abs.1 Satz 6 SGB V bei Versicherten, die das 18.Lebensjahr vollendet haben, von der Versorgung ausgeschlossen:
Ausnahmeregelung
Durch die AM-RL von der Verordnung ausgeschlossene verschreibungspflichtige Arzneimittel können ausnahmsweise in medizinisch begründeten Ausnahmefällen mit Begründung verordnet werden (§31 Abs. 1 Satz 4 SGB V).
Achtung: Die Begründung ist durch die Angabe der entsprechenden Diagnose (mit ICD-Code) in der zur Abrechnung gelangenden Diagnosedatei des betreffenden Patienten gegeben. Sie wird nicht auf dem Rezeptformular vermerkt.
Aktuelle Informationen zur Arzneimittel-Vereinbarung sowie die Prüfvereinbarung finden Sie im passwortgeschützten Mitgliederbereich (KV-SafeNet-Portal) unter dem Menüpunkt "Download / Verträge und Vereinbarungen".
Der Ausdruck "aut idem" leitet sich aus dem Lateinischen ab und bedeutet "oder das Gleiche".
Die Crux mit dem Kreuz
Auf dem Rezeptvordruck (Muster 16) befinden sich die sogenannten Aut-idem-Kästchen. Werden diese mit einem Kreuz markiert, bedeutet das, dass der Apotheker das vom Arzt verordnete Präparat abgeben soll und nicht entsprechend den gesetzlichen Vorgaben durch ein wirkstoffgleiches ersetzen (substituieren) darf. Mehr lesen...
Arzneimittelhersteller informieren das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) über Art und Dauer von Lieferengpässen von einzelnen Präparaten. Das BfArM stellt diese Informationen in Form einer interaktiven Datenbank zur Verfügung. Die Meldung der Hersteller basiert auf Freiwilligkeit und erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit.
Eine Übersicht zu den Lieferengpässen von Human-Impfstoffen gegen Infektionskrankheiten finden Sie im Internetangebot des Paul-Ehrlich-Instituts (PEI).
Hinweise und Empfehlungen zur Behandlung mit Biosimilars
Biosimilars gewinnen immer mehr an Bedeutung im ärztlichen Verordnungsverhalten. Deshalb ist es für behandelnde Ärzte wichtig, den therapeutischen Nutzen und die Risiken der Biosimilars im Vergleich zu ihren Referenzarzneimitteln korrekt bewerten zu können. Mehr lesen...
Hinweise zur Verordnungsfähigkeit und Liste der betroffenen Arzneimittel
Im Arzneimittelgesetz wurde festgelegt, dass Arzneimittel, die vor 1978 auf dem Markt waren, innerhalb einer Übergangsfrist ein Nachzulassungsverfahren durchlaufen müssen. Mehr lesen...
Übersicht über Arzneimittel mit neuen Wirkstoffen vom G-BA
Unter die Nutzenbewertung fallen Arzneimittel mit neuen Wirkstoffen, die ab dem 1. Januar 2011 erstmals in Verkehr gebracht wurden, Arzneimittel mit Wirkstoffkombinationen, in denen ein neuer Wirkstoff enthalten ist sowie Arzneimittel, die sich bereits auf dem Markt befinden, aber für ein neues Anwendungsgebiet zugelassen werden. Mehr lesen...
Medikamente für Kinder und Jugendliche im on- und off-label-Bereich
Das Internetportal Kinderformularium des Universitätsklinikums Erlangen stellt evidenzbasierte Informationen zur Anwendung von Arzneimitteln bei Kindern und Jugendlichen im on- und off-label-Bereich zur Verfügung.
können in übersichtlicher Form unmittelbar abgefragt werden.
Unter der Rubrik „Neuigkeiten“ bietet das Portal darüber hinaus aktuelle Nachrichten wie z.B. Arzneimittelreporte oder Rote-Hand-Briefe, bezogen auf die Indikationsgruppen.
Die Nutzung ist kostenfrei und ohne Login möglich. Zu beachten sind Datenschutzerklärung, Disclaimer und Nutzungshinweise sowie ein Erklärvideo.
Informationen zur Unterstützung der Behandlung von Patienten mit Blut- und Krebserkrankungen
Mit Onkopedia hat die Deutsche Gesellschaft für Hämatologie und Medizinische Onkologie (DGHO) seit 2010 ein Internetportal etabliert, das
zur Verfügung stellt, um die Behandlung von Patienten mit hämatologischen und/oder onkologischen Erkrankungen zu unterstützen.
Gemeinsam mit anderen Fachgesellschaften in Österreich und der Schweiz werden die Inhalte komprimiert, übersichtlich, aktuell und für jeden frei zugänglich präsentiert. Das Portal umfasst ebenfalls spezielle Bereiche für Pflegekräfte und Patienten (z.B. AYApedia – Empfehlungen für Heranwachsende und junge Erwachsene mit Krebs). Kostenpflichtig sind lediglich die erweiterten Leitlinien-Anhänge wie z.B. Studienergebnisse oder Therapieprotokolle.
Über die App „Onkopedia Leitlinienportal“ ist es möglich, auf alle Inhalte auch mobil zuzugreifen. Sie kann über den Apple App Store oder den Google Play Store kostenlos auf Tablets und Smartphones installiert werden.
Potenziell inadäquate Medikation für ältere Menschen
Alter und Multimorbidität von Patienten stellen eine zunehmende Herausforderung bei der Verordnung von Arzneimittel dar.
Bei der Pharmakotherapie dieser Patientengruppe treten im Praxisalltag häufig u.a. folgende Probleme auf:
Hierzu gibt die Priscus-Liste (priscus – lateinisch: alt bzw. ehrwürdig) praxistauglich kurz und übersichtlich Auskunft zu Arzneistoffen, die als potenziell inadäquat für ältere Menschen bewertet werden.
Erarbeitet wurde die Liste im Forschungsverbund "priscus" durch Forscher des Lehrstuhl für Klinische Pharmakologie der Universität Witten.
Behördlich genehmigtes Schulungsmaterial
Im Jahr 2016 wurde das „Blaue Hand“ Label eingeführt und dient zur Kennzeichnung von angeordnetem und behördlich genehmigtem Schulungsmaterial für eine Vielzahl von Arzneimitteln und Impfstoffen. Es ist dem bereits bekannten Logo der „Roten Hand“ nachempfunden.
Arzneimittel wurden bereits in der Vergangenheit mit Schulungsmaterialien versehen, wenn die Packungsbeilage allein nicht ausreichte, um Anwendungsrisiken zu minimieren. Sie wurden jedoch sowohl von Ärzten als auch von Patienten oft mit Werbung verwechselt und entsorgt. Daher soll die „Blaue Hand“ mit einem hohem Wiedererkennungseffekt sichtbar machen, dass weitere Schulungs- bzw. Informationsmaterialien zu dem entsprechenden Arzneimittel vorliegen. Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) und das Paul-Ehrlich-Institut (PEI) als oberste Bundesbehörden, beauflagen die pharmazeutischen Unternehmen mit der Erstellung dieser ergänzenden Materialien und stellen sie auf ihren Internetseiten zur Verfügung. Eine zusammenfassende Übersicht gibt es leider nicht.
Als Schulungsmaterialien können Leitfäden, Checklisten, Videos, Patientenkarten, Broschüren, Dosierkarten oder Apothekenkarten hinterlegt sein, die demnach sowohl an Fachpersonal als auch an Patienten adressiert sind.
Anträge der Krankenkassen zur Prüfung der Verordnungsweise
Die Krankenkassen stellen bei der Gemeinsamen Prüfungsstelle der Ärzte und Krankenkassen M-V wiederholt Anträge auf Einleiten eines Prüfverfahrens im Rahmen der Verordnung von Arzneimitteln. Dazu wurde eine Tabelle mit den häufigsten Antragsinhalten veröffentlicht. Mehr lesen...